Einwilligung einholen
Bevor Sie ein Gespräch mit Ihrem Kuno-Gerät aufzeichnen, brauchen Sie die Einwilligung aller Beteiligten. In Deutschland ist das nicht nur fair, sondern gesetzlich vorgeschrieben (§ 201 StGB).
Auf einen Blick
- § 201 StGB stellt das Aufnehmen des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes ohne Einwilligung unter Strafe – das gilt unabhängig davon, ob Kuno Ihre Daten in der EU speichert.
- Einwilligung muss vor dem Start der Aufnahme von allen Gesprächsteilnehmern eingeholt werden, am besten ausdrücklich und nachvollziehbar.
- Die sichtbare Aufnahme-LED am Kuno-Gerät macht die Aufzeichnung für alle erkennbar – ein Hinweis, der für Transparenz sorgt, die Einwilligung aber nicht ersetzt.
- Eine einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; stoppen Sie die Aufnahme dann sofort.
- Kuno speichert ausschließlich EU-gehostet und DSGVO-konform – die rechtliche Pflicht zur Einwilligung liegt dennoch bei Ihnen als aufnehmender Person.
- Bei Unsicherheit hilft das Team unter [email protected] weiter.
Kuno macht das Aufzeichnen einfach – die Verantwortung für eine rechtmäßige Aufnahme bleibt aber bei Ihnen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Einwilligung korrekt einholen.
Warum Einwilligung Pflicht ist
In Deutschland schützt § 201 StGB die Vertraulichkeit des Wortes. Wer das nicht-öffentlich gesprochene Wort eines anderen ohne dessen Einwilligung auf einen Tonträger aufnimmt, macht sich strafbar. Das betrifft Mitarbeitergespräche, Kundentermine, Telefonate und vertrauliche Besprechungen gleichermaßen.
Wichtig: Diese Pflicht besteht unabhängig davon, dass Kuno Ihre Aufnahmen ausschließlich auf EU-Servern und streng DSGVO-konform verarbeitet. Unsere Datensouveränität schützt Ihre Daten – sie ersetzt aber nicht Ihre Einwilligung der Gesprächspartner.
Hinweis: Eine heimliche Aufnahme ist auch dann unzulässig, wenn Sie sie nur für sich selbst nutzen möchten. Holen Sie die Einwilligung immer vor dem Start ein.
So holen Sie Einwilligung ein
- Vor dem Einschalten ansprechen. Informieren Sie alle Anwesenden, dass Sie das Gespräch mit Kuno aufzeichnen möchten, und nennen Sie den Zweck (z. B. Protokoll, Nachbereitung).
- Ausdrückliche Zustimmung abwarten. Fragen Sie aktiv nach – ein einfaches „Ja, in Ordnung“ aller Beteiligten genügt. Schweigen ist keine Einwilligung.
- Aufnahme starten. Drücken Sie erst danach die Aufnahmetaste am Kuno-Gerät. Die sichtbare Aufnahme-LED leuchtet und macht für alle erkennbar, dass jetzt aufgezeichnet wird.
- Bei Bedarf dokumentieren. In sensiblen Kontexten empfiehlt es sich, die erteilte Einwilligung kurz hörbar im Gespräch festzuhalten oder schriftlich zu notieren.
Transparenz schaffen
Die leuchtende Aufnahme-LED am Kuno-Gerät signalisiert jederzeit, dass eine Aufzeichnung läuft – ein bewusstes Designprinzip für Offenheit. Sie ist ein wertvoller Vertrauenshinweis, ersetzt die ausdrückliche Einwilligung jedoch nicht.
Widerruf jederzeit möglich
Eine Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit zurückgenommen werden. Möchte eine Person die Aufnahme nicht fortsetzen, beenden Sie die Aufzeichnung über die Kuno-App oder das Gerät unverzüglich. Auf Wunsch löschen Sie die betreffende Aufnahme anschließend in der App.
Noch Fragen?
Sie sind unsicher, ob ein Gespräch als nicht-öffentlich gilt oder wie Sie Einwilligung in Ihrem Fall dokumentieren? Schreiben Sie uns an [email protected] – wir helfen gern weiter. Eine Rechtsberatung können wir nicht ersetzen; im Zweifel wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.