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Generalvollmacht beim Notar: Kosten, Ablauf und Beispiele

Generalvollmacht beim Notar: Kosten nach GNotKG, Geschäftswert, Beurkundung oder Beglaubigung, Ablauf und konkrete Rechenbeispiele mit Stand 2026.

Veröffentlicht: · Lesezeit: ~5 Min.
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  1. Woraus sich die Notarkosten ergeben
  2. Geschäftswert nach § 98 GNotKG
  3. Kostenbeispiele aus offizieller Quelle
  4. Beurkundung oder Beglaubigung
  5. Inhalt und Reichweite sorgfältig bestimmen
  6. Ablauf beim Notar
  7. Kosten und Sicherheit sinnvoll abwägen

Die Kosten einer Generalvollmacht beim Notar richten sich nicht nach frei verhandelten Stundensätzen, sondern nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Maßgeblich sind Vermögen, Umfang der Vollmacht und Art der notariellen Tätigkeit. Bei einer Beurkundung sind Beratung und Entwurf grundsätzlich in der gesetzlichen Gebühr enthalten.

Dieser Beitrag behandelt Deutschland mit Stand 18. Juli 2026. Konkrete Kosten hängen von Urkunde, Geschäftswert, weiteren Erklärungen, Auslagen und Registereinträgen ab. Eine verbindliche Berechnung erstellt das beauftragte Notariat.

Woraus sich die Notarkosten ergeben

Notarkosten sind bundesweit einheitlich im GNotKG geregelt. Für die Beurkundung einer Vollmacht fällt typischerweise eine 1,0-Gebühr nach Kostenverzeichnis Nummer 21200 an. Hinzu kommen Dokumenten- und Kommunikationsauslagen sowie derzeit 19 Prozent Umsatzsteuer. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister verursacht eine separate Gebühr.

Die Gebühr steigt mit dem Geschäftswert nach Tabelle B des GNotKG, aber nicht linear. Beratung, Entwurf und Beurkundungsverhandlung werden nicht jeweils als freie Zusatzstunde berechnet. Sonderfälle oder mehrere Beurkundungsgegenstände können den Wert und die Kosten verändern.

Geschäftswert nach § 98 GNotKG

Bei einer allgemeinen Vollmacht bestimmt das Notariat den Geschäftswert nach billigem Ermessen. § 98 Absatz 3 GNotKG verlangt, Umfang der Vollmacht und Vermögen des Vollmachtgebers angemessen zu berücksichtigen. Der Wert darf die Hälfte des Vermögens nicht übersteigen. Fehlen ausreichende Anhaltspunkte, sind 5.000 Euro anzusetzen; der gesetzliche Höchstwert für Vollmachten beträgt eine Million Euro.

Bei Vorsorgevollmachten, die zunächst nicht ausgehändigt und erst im Bedarfsfall eingesetzt werden sollen, wird nach der Information der Bundesnotarkammer teilweise ein Ansatz von 30 Prozent des Vermögens für angemessen gehalten. Eine sofort umfassend nutzbare Generalvollmacht kann höher bewertet werden.

Verbindlichkeiten und Vermögensart können die Bewertung beeinflussen. Geben Sie dem Notariat vollständige, plausible Größenordnungen; eine exakte Verkehrswertermittlung jedes Gegenstands ist nicht immer erforderlich, bewusst unrichtige Angaben sind aber keine Sparstrategie.

Kostenbeispiele aus offizieller Quelle

Die Kostenbeispiele der Bundesnotarkammer nennen für eine kombinierte Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bei einem Geschäftswert von 50.000 Euro eine 1,0-Gebühr von 165 Euro. Bei 80.000 Euro Geschäftswert beträgt diese Gebühr 219 Euro. Auslagen und Umsatzsteuer kommen hinzu.

Das Beispiel ist keine Preisliste für jede Generalvollmacht. Eine zusätzliche Patientenverfügung, mehrere Vollmachtgeber, erbrechtliche Regelungen oder weitere Erklärungen können die Berechnung verändern. Der Gebührenrechner der Bundesnotarkammer bietet eine erste Orientierung, berücksichtigt aber nicht automatisch alle Mindest-, Höchst- und Zusatzgebühren.

BestandteilBeispiel bei 50.000 Euro Geschäftswert
1,0-Beurkundungsgebühr165 Euro
Dokumente und Portonach tatsächlicher Position
Umsatzsteuer19 Prozent auf steuerpflichtige Positionen
Registergegebenenfalls separate Gebühr

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Beurkundung oder Beglaubigung

Bei der Beurkundung ermittelt der Notar den Willen, belehrt über rechtliche Tragweite, erstellt den Text, verliest die Urkunde und dokumentiert die Erklärungen. Das ist besonders bei weitreichenden General- und Vorsorgevollmachten wertvoll, weil Missverständnisse und Geschäftsfähigkeit später häufig Streitpunkte werden.

Eine Unterschriftsbeglaubigung bestätigt im Kern, dass eine bestimmte Person unterschrieben hat. Sie enthält nicht automatisch dieselbe Beratung und Inhaltsprüfung. Soll die Vollmacht für Grundstücksgeschäfte gegenüber dem Grundbuchamt verwendet werden, muss die Unterschrift nach der Information der Bundesnotarkammer zu Generalvollmachten zumindest notariell beglaubigt sein.

Welche Form genügt, hängt vom geplanten Geschäft ab. Banken und Behörden können eigene Prüfprozesse haben. Klären Sie die wichtigsten Anwendungsfälle vor dem Termin, statt später mehrere unverbundene Vollmachten zu erstellen.

Inhalt und Reichweite sorgfältig bestimmen

Eine Generalvollmacht kann Vermögens-, Vertrags-, Behörden-, Prozess- und Unternehmensangelegenheiten umfassen. Persönliche Entscheidungen wie medizinische Einwilligungen brauchen präzise Regelungen. Für höchstpersönliche Geschäfte kann niemand vertreten werden.

Entscheiden Sie außerdem:

  • sofortige oder bedingte Nutzbarkeit,
  • Einzel- oder Gesamtvertretung,
  • Befreiung von § 181 BGB,
  • Untervollmacht,
  • Grundstücks- und Unternehmensgeschäfte,
  • Geltung über den Tod hinaus,
  • Herausgabe von Ausfertigungen,
  • Widerruf und Kontrollmechanismen.

Die Auswahl einer absolut vertrauenswürdigen Person ist wichtiger als maximale Textbreite. Bei mehreren Bevollmächtigten kann Gesamtvertretung Kontrolle schaffen, aber dringende Entscheidungen blockieren. Eine Ersatzperson reduziert Ausfallrisiko.

Die Unterschiede zur betrieblichen Handlungsvollmacht und zur transmortalen Vollmacht sollten nicht vermischt werden. Eine private Generalvollmacht ersetzt keine saubere Unternehmenskompetenzordnung.

Ablauf beim Notar

  1. Ziele, Vermögen und wichtige Lebenssituationen sammeln.
  2. Bevollmächtigte und Ersatzpersonen auswählen.
  3. Notariat über gewünschte Reichweite informieren.
  4. Entwurf lesen und offene Begriffe markieren.
  5. Beurkundungstermin ohne Zeitdruck wahrnehmen.
  6. Ausfertigungen kontrolliert herausgeben.
  7. gegebenenfalls im Zentralen Vorsorgeregister registrieren.
  8. Änderungen bei Scheidung, Tod, Umzug oder Vertrauensverlust prüfen.

Für die Vorbereitung kann eine Gesprächsprotokoll-Vorlage Themen und Entscheidungen strukturieren. Sie darf nicht als Ersatzurkunde verwendet werden. Halten Sie insbesondere fest, welche Fragen das Notariat noch beantworten soll.

Kosten und Sicherheit sinnvoll abwägen

Eine billige Standardvorlage kann teuer werden, wenn sie im entscheidenden Moment nicht akzeptiert wird oder unklar ist. Umgekehrt braucht nicht jede begrenzte Alltagsermächtigung eine umfassende notarielle Generalvollmacht. Zweck, Risiko und gewünschte Beweiskraft bestimmen den sinnvollen Umfang.

Prüfen Sie die Vollmacht regelmäßig. Widerrufen Sie sie bei Vertrauensverlust ausdrücklich, fordern Sie Ausfertigungen zurück und informieren Sie bekannte Stellen. Eine interne Prozessbeschreibung kann bei unternehmerischem Vermögen Zugänge und Ansprechpartner ergänzen. Für sensible Abstimmungen gilt: Nur Beteiligte einbeziehen, Daten minimieren und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren.

Bitten Sie das Notariat vorab um eine Kosteninformation auf Basis Ihrer Angaben. So lassen sich Geschäftswert, Urkundenumfang, Ausfertigungen und Registerkosten nachvollziehen, ohne eine vermeintlich verbindliche Pauschale aus einem allgemeinen Onlinebeispiel abzuleiten.

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Häufige Fragen

Was kostet eine Generalvollmacht beim Notar? +
Die Kosten hängen vom Geschäftswert und der konkreten Urkunde ab. Bei einer beurkundeten Vollmacht fällt typischerweise eine 1,0-Gebühr nach KV 21200 GNotKG plus Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer an.
Wie wird der Geschäftswert einer Generalvollmacht berechnet? +
Nach § 98 Absatz 3 GNotKG bestimmt der Notar den Wert nach Umfang der Vollmacht und Vermögen des Vollmachtgebers. Er darf höchstens die Hälfte des Vermögens betragen.
Muss eine Generalvollmacht notariell beurkundet werden? +
Nicht jede Generalvollmacht benötigt Beurkundung. Für bestimmte Geschäfte und eine verlässliche Verwendung, besonders im Grundstücksbereich, ist notarielle Mitwirkung jedoch erforderlich oder praktisch sehr wichtig.
Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung? +
Bei der Beurkundung berät der Notar, prüft den Willen, entwirft und verliest die Urkunde. Eine Beglaubigung bestätigt grundsätzlich nur die Echtheit der Unterschrift.
Sind die Notarkosten verhandelbar? +
Nein. Notargebühren sind bundesweit gesetzlich durch das GNotKG vorgegeben. Unterschiedliche Gesamtkosten können sich aber aus Inhalt, Geschäftswert, Auslagen und Zusatzleistungen ergeben.
Kann eine Generalvollmacht über den Tod hinaus gelten? +
Ja. Eine transmortale Vollmacht gilt vor und nach dem Tod, eine postmortale erst danach. Umfang, Widerruf und Zusammenspiel mit dem Erbrecht sollten ausdrücklich gestaltet werden.
Themen Generalvollmacht Notarkosten Vorsorgevollmacht GNotKG

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