Hinweise zur Gesprächsaufzeichnung
Stand: 2026-04-23
Kuno kann Gespräche aufzeichnen, transkribieren und anschließend zusammenfassen. Diese Seite fasst die wichtigsten rechtlichen Anforderungen in Deutschland zusammen und gibt praktische Hinweise. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
1. Rechtlicher Rahmen
Die Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ohne Einwilligung aller Gesprächsteilnehmenden ist in Deutschland nach § 201 StGB strafbar. Zusätzlich gelten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG): Eine Verarbeitung personenbezogener Daten – und dazu zählen Tonaufnahmen – setzt eine Rechtsgrundlage voraus, in der Regel die ausdrückliche Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
2. Einwilligung einholen – immer und nachweisbar
Bevor eine Aufzeichnung beginnt, müssen alle Teilnehmenden ausdrücklich zustimmen. Empfohlenes Vorgehen:
- Vorab schriftlich ankündigen: bereits in der Einladung darauf hinweisen, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, und kurz erläutern, warum.
- Zu Beginn mündlich bestätigen: der oder die Gastgeber:in erklärt zu Beginn, dass aufgezeichnet wird, und holt aktiv die Zustimmung jeder Person ein.
- Widerspruch akzeptieren: wenn eine Person nicht zustimmt, darf die Aufzeichnung nicht starten oder muss sofort angehalten werden.
3. Transparenz während des Gesprächs
Erkennbar machen, wann aufgezeichnet wird (z. B. ein deutliches Signal von Kuno). Teilnehmende sollen erkennen können, dass eine Aufnahme läuft.
4. Zweckbindung und Speicherdauer
Aufnahmen dürfen nur für den vorab kommunizierten Zweck verwendet werden (z. B. Erstellung eines Protokolls). Wir empfehlen, die Audiodaten zu löschen, sobald die Transkription abgeschlossen und überprüft wurde, spätestens jedoch nach einem im Vorfeld festgelegten Zeitraum.
5. Besondere Konstellationen
- Mitarbeitendengespräche: Beteiligung des Betriebsrats prüfen; Aufzeichnungen unterliegen besonderem Schutz.
- Gespräche mit Patient:innen, Mandant:innen oder Kund:innen: besondere Berufspflichten und Schweigepflichten beachten.
- Externe Teilnehmende: auch deren Einwilligung muss vorliegen; ein bloßer Hinweis im Kalender genügt nicht.
6. Verantwortung
Verantwortlich für die rechtmäßige Aufzeichnung ist stets die Person bzw. Organisation, die das Gespräch führt. Kuno stellt die technischen Mittel bereit – die Einholung der Einwilligung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben liegen bei den Nutzenden.