Anamnesebogen: Vorlage, typische Inhalte und DSGVO (2026)
Anamnesebogen mit kostenloser Vorlage, typischen fachlichen Inhalten, DSGVO-Regeln und Aufbewahrungsfristen für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
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- Was ist ein Anamnesebogen?
- Welche Angaben gehören in einen Anamnesebogen?
- Kostenlose Anamnesebogen-Vorlage zum Kopieren
- Welche Zusatzfragen braucht die jeweilige Fachrichtung?
- Ist ein Anamnesebogen Pflicht?
- Wie lange muss ein Anamnesebogen aufbewahrt werden?
- Was verlangt die DSGVO beim Anamnesebogen?
- Papierbogen oder digitale Anamnese?
- Wie oft sollte der Anamnesebogen aktualisiert werden?
- Welche Fehler sollten Praxen vermeiden?
Schnellantwort: Ein Anamnesebogen ist ein strukturierter Fragebogen zur Krankengeschichte. Er erfasst aktuelle Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien und relevante Lebensumstände. Das Formular selbst ist nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben; Behandlungs-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten machen eine sorgfältige Anamnese jedoch praktisch unverzichtbar.
Der Bogen ersetzt das Gespräch nicht. Er bereitet es vor, reduziert Rückfragen und schafft eine nachvollziehbare Dokumentationsgrundlage. Wer eine ausführlichere Druckversion sucht, findet ergänzend eine Anamnesebogen-Vorlage und einen kostenlosen Anamnesebogen als PDF.
Was ist ein Anamnesebogen?
Die Anamnese ist die Erhebung der Krankengeschichte. Der Anamnesebogen standardisiert diesen Schritt: Patientinnen und Patienten füllen ihn vor dem Erstgespräch aus, die behandelnde Person nutzt ihn als Gesprächsleitfaden und Dokumentationsgrundlage.
Unterschieden werden Eigenanamnese, Familienanamnese, Fremdanamnese und Sozialanamnese. Welche Bereiche tatsächlich erforderlich sind, hängt von Fachrichtung und Behandlungsanlass ab. Ein Zahnarzt braucht andere Zusatzangaben als eine Psychotherapiepraxis oder Physiotherapie.
Welche Angaben gehören in einen Anamnesebogen?
| Kategorie | Typische Felder | Zweck |
|---|---|---|
| Stammdaten | Name, Geburtsdatum, Kontakt, Krankenkasse | Identifikation und Abrechnung |
| Aktuelle Beschwerden | Symptome, Beginn, Verlauf | Behandlungsanlass präzisieren |
| Vorerkrankungen und Operationen | Chronische Erkrankungen, Eingriffe, Klinikaufenthalte | Risiken erkennen |
| Medikamente | Dauermedikation, Selbstmedikation, Blutverdünner | Wechselwirkungen vermeiden |
| Allergien und Unverträglichkeiten | Arzneimittel, Latex, Lebensmittel | Notfälle verhindern |
| Familienanamnese | Erbliche Erkrankungen | Risikoprofil ergänzen |
| Sozialanamnese | Beruf, Rauchen, Alkohol, Bewegung | Relevante Kontextfaktoren erfassen |
Es gilt Datenminimierung: Fragen Sie nur Daten ab, die für die konkrete Behandlung erforderlich sind. Pauschale Fragen ohne Behandlungsbezug sind datenschutzrechtlich problematisch.
Kostenlose Anamnesebogen-Vorlage zum Kopieren
Patientendaten: Name · Geburtsdatum · Anschrift · Telefon/E-Mail · Krankenkasse · Hausärztin/Hausarzt
Aktuelle Beschwerden: Was führt Sie zu uns? · Seit wann bestehen die Beschwerden? · Gab es ähnliche Symptome früher?
Vorerkrankungen: Herz-Kreislauf · Diabetes · Asthma/COPD · Schilddrüse · Krebserkrankung · psychische Erkrankung · Operationen/Klinikaufenthalte
Medikamente: Name und Dosis der Dauermedikation · Blutverdünner · Schmerzmittel · Nahrungsergänzung
Allergien: Medikamente · Lokalanästhetika · Latex · Pflaster · Lebensmittel
Familienanamnese: Herzinfarkt/Schlaganfall · Diabetes · Krebs · Bluthochdruck
Lebensstil: Beruf · Rauchen · Alkohol · Bewegung
Bestätigung: „Ich habe die Fragen nach bestem Wissen beantwortet und die Datenschutzinformation der Praxis erhalten.“ · Datum/Unterschrift
Ergänzen Sie die Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO und versehen Sie jede Version des Bogens mit einem Datum. So bleibt nachvollziehbar, welcher Stand verwendet wurde.
Welche Zusatzfragen braucht die jeweilige Fachrichtung?
| Fachrichtung | Sinnvolle Zusatzmodule |
|---|---|
| Zahnmedizin | Blutungsneigung, Endokarditisrisiko, Lokalanästhetika, Bisphosphonate |
| Psychotherapie | Psychische Vorerkrankungen, Psychopharmaka, Suchtverhalten, frühere Therapien |
| Gynäkologie | Zyklus, Schwangerschaften, Verhütung, Vorsorge |
| Orthopädie | Unfallhergang, Bewegungseinschränkungen, Schmerzverlauf, Belastung |
| Pädiatrie | Impfstatus, Entwicklung, Schwangerschafts- und Geburtsverlauf |
| Physiotherapie | Diagnosen, Kontraindikationen, bisherige Behandlung, Therapieziel |
Ist ein Anamnesebogen Pflicht?
Kein Gesetz schreibt ein bestimmtes Formular vor. Die dahinterstehende Anamnese ist aber rechtlich und fachlich kaum verzichtbar. § 630a BGB verlangt eine fachgerechte Behandlung, § 630e BGB eine angemessene Aufklärung und § 630f BGB die Dokumentation wesentlicher Maßnahmen und Befunde.
Patientinnen und Patienten sind nicht generell verpflichtet, jeden Punkt auszufüllen. Verweigert jemand sicherheitsrelevante Angaben, sollte die Praxis dies dokumentieren, die möglichen Folgen erklären und prüfen, ob eine sichere Behandlung noch möglich ist.
Wie lange muss ein Anamnesebogen aufbewahrt werden?
Der ausgefüllte Bogen wird Teil der Patientenakte. Die Fristen unterscheiden sich im DACH-Raum:
| Land | Regelmäßige Frist | Hinweis |
|---|---|---|
| Deutschland | 10 Jahre nach Behandlungsabschluss | § 630f Abs. 3 BGB; einzelne Unterlagen können länger aufzubewahren sein |
| Österreich | 10 Jahre in niedergelassenen Praxen | In Krankenanstalten gelten regelmäßig 30 Jahre |
| Schweiz | häufig 20 Jahre | Kantonale und fachrechtliche Vorgaben prüfen |
Nach Ablauf der maßgeblichen Frist ist zu prüfen, ob die Unterlagen gelöscht werden müssen oder wegen laufender Ansprüche noch erforderlich sind. Das ist eine Einzelfallfrage.
Was verlangt die DSGVO beim Anamnesebogen?
Anamnesedaten sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Für die Behandlung kann ihre Verarbeitung nach Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO zulässig sein. Trotzdem braucht die Praxis klare Prozesse:
- Patienten über Zweck, Speicherdauer und Rechte informieren.
- Nur behandlungsrelevante Daten erheben.
- Papierbögen vor Einsicht durch Dritte schützen.
- Digitale Bögen verschlüsselt übertragen und zugriffsgeschützt speichern.
- Daten nicht ohne zusätzliche Rechtsgrundlage für Marketing verwenden.
Häufiger Alltagsfehler: Ein ausgefüllter Bogen liegt offen am Empfang oder im Wartezimmer. Gesundheitsdaten gehören unmittelbar in eine geschützte Akte.
Papierbogen oder digitale Anamnese?
| Kriterium | Papier | Digital |
|---|---|---|
| Erfassung | Vor Ort auf dem Klemmbrett | Vorab, per Tablet oder sicherem Portal |
| Vollständigkeit | Handschrift und Lücken | Pflichtfelder und Folgefragen möglich |
| Übertragung | Manuelles Abtippen | Schnittstellenabhängig automatisierbar |
| Datenschutz | Physischer Zugriffsschutz | Anbieter, Hosting und Verschlüsselung prüfen |
| Ausfallsicherheit | Funktioniert ohne Technik | Papier-Fallback sinnvoll |
Papier funktioniert weiterhin, besonders als barrierearmer Fallback. Der größte Aufwand entsteht oft danach: Angaben übertragen, Unklarheiten nachfragen und das Gespräch dokumentieren. Für vertrauliche Gespräche erläutert unser Beitrag zu KI-Notizen im Gesundheitswesen, welche Datenschutzfragen bei Sprachaufzeichnung und Transkription zu prüfen sind.
Anamnesegespräche ohne Mitschreibstress dokumentieren. Kuno transkribiert Gespräche on-device; synchronisierte oder gespeicherte Daten werden in der EU gehostet und Aufnahmen nicht zum KI-Training genutzt. Das Gerät wird einmalig gekauft, für Transkription und KI-Funktionen in der App ist ein Monats- oder Jahresabo erforderlich. Kuno kennenlernen →
Wie oft sollte der Anamnesebogen aktualisiert werden?
Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht. Maßgeblich ist, dass die Angaben vor der Behandlung aktuell sind. Bewährt sind ein Kurz-Update bei jedem Besuch, eine vollständige Neuerhebung in regelmäßigen Abständen sowie eine Aktualisierung vor invasiven Eingriffen oder bei risikoreicher Medikation. Jede Änderung sollte datiert werden.
Welche Fehler sollten Praxen vermeiden?
- Daten ohne konkreten Behandlungsbezug erheben.
- Keine Datenschutzinformation bereitstellen.
- Bögen ohne Versionsdatum verwenden.
- Medikamente und Diagnosen nie aktualisieren.
- Ausgefüllte Bögen offen liegen lassen.
- Unklare oder widersprüchliche Angaben ungeprüft übernehmen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Medizinberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihrer Kammer, Ihres Berufsrechts und der konkrete Einzelfall.